LOKALE UNTERKUNFT
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14 Minuten Lesedauer
von Jaime Garín, Barcelona Market Manager
Veröffentlicht am 03. Mai 2023
| PROPERTY MANAGER | KURZFRISTIGE VERMIETUNG | PARTNER | SPANIEN |
Sobald Ihre Touristenunterkunft registriert ist (entweder Apartamento Turístico oder Vivienda de Uso Turístico), werden wir in diesem zweiten Teil erörtern, wie Sie das erzielte Einkommen deklarieren und die Steuerpflichten, denen Sie sich stellen müssen.
Wie im ersten Teil der Serie müssen Sie Ihre Unterkunft mit einer neuen Differenzierung klassifizieren, um zu wissen, wie Sie Ihr Einkommen deklarieren und welche Steuern Sie zahlen müssen. Diese Unterscheidung basiert auf den Dienstleistungen, die Sie anbieten. Im Folgenden werden wir die beiden bestehenden Unterschiede erläutern.
Touristenunterkünfte mit Hosting-Dienstleistungen oder solche der Hotelbranche
Touristenunterkünfte mit Hosting-Dienstleistungen oder solche der Hotelbranche sind solche, die Folgendes anbieten:
Touristenunterkünfte, die keine Hosting-Dienstleistungen oder solche der Hotelbranche anbieten
Touristenunterkünfte ohne Hosting-Dienstleistungen sind solche, deren Dienstleistungen nicht als Unterbringung oder typisch für die Hotelbranche gelten. Einige Beispiele:
Sobald Sie sich darüber im Klaren sind, in welche dieser beiden Kategorien Ihre Unterkunft fällt, müssen Sie Folgendes berücksichtigen, was die folgenden Steuern betrifft: IAE, MwSt. und IRPF oder IS (je nachdem, ob Sie die wirtschaftliche Tätigkeit als Einzelperson oder juristische Person/Unternehmen ausüben).
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IAE (Impuesto sobre Actividades Económicas) - IAE (Steuer auf wirtschaftliche Aktivitäten)
Es ist die Steuer, die auf jede wirtschaftliche Tätigkeit erhoben wird, die in Spanien stattfindet. Ob Sie eine natürliche oder juristische Person (Unternehmen) sind, müssen Sie beim IAE registriert sein und die Erklärung jährlich einreichen.
In beiden Fällen sind Sie von der Zahlung des IAE befreit, wenn Ihr Umsatz weniger als eine Million Euro beträgt (1.000.000 €). Sie müssen nur IAE zahlen, wenn Sie diese Zahl überschreiten. Da es nicht üblich ist, werden wir darauf nicht näher eingehen.
Daher dient das IAE nicht der Besteuerung, sondern dazu, sicherzustellen, dass Sie registriert sind und den entsprechenden Zensus Verpflichtungen nachkommen.
IVA (Impuesto sobre el Valor Añadido) - MwSt. (Mehrwertsteuer)
IVA ist eine indirekte Steuer, die den Endverbrauch von Produkten und Dienstleistungen besteuert. Sie wird vierteljährlich deklariert.
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IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas) - Einkommensteuer (Einkommensteuer)
Das am weitesten verbreitete Szenario für die meisten, wenn Sie in das touristische Vermietungsgeschäft einsteigen, ist, dass Sie eine Einzelperson sind. Das heißt, Sie haben kein Unternehmen (juristische Person) gegründet. In diesem Fall müssen Sie die Declaración de la Renta oder IRPF (Einkommensteuererklärung) einreichen, eine progressive Steuer, die auf das Einkommen von in Spanien ansässigen Personen erhoben wird. Sie muss jährlich deklariert werden, obwohl Sie als Selbstständiger sie normalerweise vierteljährlich mit Formular 130 einreichen müssen.
Es ist die häufigste Art der Touristenunterkünfte, daher werden wir uns eingehender mit dieser Steuer und ihren abzugsfähigen Ausgaben befassen.
Die IRPF unterscheidet zwei Arten von Einkünften basierend auf den angebotenen Dienstleistungen:
Wenn Ihre Unterkunft Beherbergungsleistungen anbietet, betrachtet die IRPF Ihr Einkommen als Rendimientos de las Actividades Económicas (Einkommen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten). In diesem Fall müssen Sie bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung Ihre Einnahmen im Abschnitt Einkünfte aus wirtschaftlichen Aktivitäten angeben.
Es gibt viele abzugsfähige Ausgaben, die Sie abziehen können, mit der Idee, dass die IRPF, die Sie zahlen müssen, geringer ist. Theoretisch sind alle Ausgaben, die mit der Erbringung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen, abzugsfähig, obwohl es in einigen Fällen nicht so einfach sein wird, sie zu rechtfertigen wie im Falle der Unternehmen in der IS - Impuesto de Sociedades (Körperschaftssteuer).
Wenn Ihre Unterkunft keine Beherbergungsleistungen anbietet, werden Ihre Einnahmen als Rendimientos de Capital Inmobiliario (Immobilienkapitaleinkünfte) betrachtet.
In diesem zweiten Szenario müssen Sie bei der Erstellung der Erklärung diese im Abschnitt Immobilienkapitaleinkünfte detailliert angeben.
In diesem Fall sind die abzugsfähigen Ausgaben etwas geringer. Wenn Sie Zeiträume teilen, in denen Ihr Eigentum nicht für den Tourismus vermietet wird, müssen Sie begründen, dass diese Ausgaben angefallen sind, während es für den Tourismus genutzt wurde. Es gibt einige leicht zuordenbare, die nur anfallen, wenn Sie Ihre Gäste beherbergen. Es gibt aber auch viele andere globale Ausgaben, wie z. B. die Gebühren der Wohnungsbaugesellschaft, die Müllgebühr, Abschreibung, Strom usw., die sowohl bei der Belegung als auch bei der Leerung des Objekts anfallen. Für diese müssen Sie eine Aufteilung vornehmen für den Zeitraum, in dem sie als Folge der touristischen Aktivität entstanden sind.
Außerdem können Sie den 60 %-igen Abzug nicht nutzen, der auf alquileres de viviendas de uso habitual (gewöhnlich genutzte Wohnungsvermietungen) angewendet wird, da Ihre Unterkunft in diesem Fall keine dauerhafte Unterkunft, sondern eine temporäre (touristische) Unterkunft anbietet.
Ein weiterer Aspekt, an den Sie sich erinnern sollten, ist, dass Sie auch die sogenannte Imputación de Renta Inmobiliaria (Immobilienertragszuweisung) für die Zeit zahlen müssen, in der Ihr Eigentum nicht für den Tourismus vermietet wurde, wie dies bei jedem anderen Objekt außerhalb der touristischen Aktivität der Fall ist.
Im Folgenden nennen wir einige Beispiele für die gängigsten abzugsfähigen Ausgaben in der IRPF-Steuer in beiden Erklärungen und klassifizieren sie als aufteilbar oder nicht, um Ihnen eine Vorstellung zu geben:
Aufteilbar:
Nicht aufgeteilt:
Ein weiteres Detail, das Sie im Auge behalten sollten, ist, dass es eine Begrenzung der abzugsfähigen Ausgaben gibt. Höchstens darf ihre Gesamtsumme den im von uns erklärten Jahr erzielten Einkommensbetrag nicht überschreiten. Wenn sie es überschreiten, können Sie den Rest in den nächsten vier Jahren abziehen.
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IS (Impuesto de Sociedades) - IS (Körperschaftssteuer)
Wenn Sie im Gegenteil ein Unternehmen oder eine juristische Person für Ihr touristisches Vermietungsgeschäft gegründet haben, müssen Sie die IS - Impuesto de Sociedades (Körperschaftssteuer) angeben. Diese Steuer besteuert die Gewinne von Unternehmen und anderen Einheiten mit Rechtspersönlichkeit, deren Wohnsitz in Spanien ist.
Dieses Szenario kann auftreten, wenn Sie die Typologie Touristische Ferienwohnung (AT) verwalten, und es hat sich mehr gelohnt, ein Unternehmen zu gründen, als als Freiberufler oder Einzelperson zu arbeiten. Sie müssen es jährlich angeben.
Es gibt auch abzugsfähige Ausgaben für die IS. Wir werden nicht weiter darauf eingehen, da es kein so häufiger Fall ist, wenn man mit touristischen Vermietungen beginnt. Denken Sie jedoch daran, dass alle, die der Regel "das hat mit der Entwicklung der Aktivität zu tun", abzugsfähige Ausgaben sind. Und wie wir bereits erwähnt haben, wird es bei der IS für Sie einfacher sein, sie zu rechtfertigen als für eine Einzelperson mit Beherbergungsleistungen in der IRPF.
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Modell 179 ist eine vierteljährliche Informationserklärung, die sich auf die Zuweisung von Touristenunterkünften auswirkt. Obwohl wir sehen, dass es sich innerhalb der Modelle der Einkommensteuererklärung befindet, ist dies der Fall bedeutet nicht die Zahlung von Steuern, und sein Ziel ist es, die Finanzbehörden über Touristenunterkünfte in Spanien zu informieren.
Darüber hinaus sind Sie in den meisten Fällen nicht gesetzlich verpflichtet, das Formular 179 bei den Finanzbehörden einzureichen. Diejenigen, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, sind die OTAs und Reisebüro, die als Vermittler tätig sind. Nur in wenigen Fällen in der Zukunft, wenn Sie anfangen, die Unterkünfte anderer Personen zu verwalten und Direktbuchungen für sie zu generieren, müssen Sie möglicherweise in Erwägung ziehen, es einzuführen.
Unabhängig von der Verpflichtung können Sie es, wenn Sie möchten, freiwillig einreichen, um den Finanzbehörden mehr Klarheit zu verschaffen und mögliche Überprüfungen in der Zukunft zu vermeiden. Darüber hinaus kann es Diskrepanzen zwischen der Leistung, die die OTAs für die Buchungen präsentieren, die Ihre Anzeigen generiert haben, und denen, die Sie deklarieren, geben. Daher, kann es manchmal, abhängig von Ihrem Fall, ratsam sein, dass Sie es in Erwägung ziehen, es einzureichen.
Verwaltungssoftware für Ferienwohnungen, wie z. B. AvaiBook von Idealista, ermöglicht es Ihnen, Ihr Modell 179 mit einem einzigen Klick zu generieren. Wenn Sie mehr über die Schlüssel zum Modell 179 erfahren möchten, sehen Sie sich ein Webinar von Avaibook hier an, in dem sie sich mit diesem Thema mit Álvaro Graciani, einem auf Touristenunterkünfte spezialisierten Ökonomen und Anwalt, befassen.
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Obwohl wir wissen, dass der Steuerprozess schwer zu verstehen und durchzuführen sein kann und dass jeder Einzelfall seine Besonderheiten hat, hoffen wir, dass wir Ihnen einen ersten Überblick über die Steuersituation des touristischen Mietmarktes in Spanien gegeben haben.
Wie wir es bereits im ersten Teil der Serie getan haben, als wir über die Registrierung Ihrer Unterkunft sprachen, glauben wir, dass es am besten ist, wenn Sie sich an einen Fachmann wenden, der Sie umfassend in Steuer-, Rechts- und Buchhaltungsfragen berät und Sie in Ihren ersten Geschäftsjahren begleitet.
In unserem Fall empfehlen wir eine der spezialisiertesten Anwaltskanzleien und Berater für die Beratung von Touristenunterkünften in Spanien: Graciani Asesores y Abogados. Sie können eine Beratung auf deren Website anfordern hier.